Wettbewerbsrecht
Die Grenze zwischen wettbewerbswidriger und wettbewerbszulässiger Werbung sowie den einzelnen gesetzlichen Anforderungen an die Werbemaßnahme sind bei der derzeit unüberschaubaren Masse an gesetzlichen Bestimmungen für den Laien und auch für die Unternehmen meist auf Grund des erheblichen Zeitdrucks im wirtschaftlichen Bereich schwer abzuschätzen.
Ansprechpartner: Harald J. Mönch
Weiterhin begleiten wir unsere Mandanten bei der Entwicklung ihrer geistigen Schutzrechte, die primär durch das Urheberecht als auch durch das Markenrecht geschützt werden. Auch für die Werbung im Internet müssen die einschlägigen Gesetze beachtet werden, wenn man negative Folgen für die eigenen Aktivitäten vermeiden möchte.
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Abmahnungen und Anträge auf Erlasse einstweiliger Verfügungen setzen die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten durch.
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Auch Privatpersonen müssen sich mit dem Wettbewerbsrecht bei der Abwehr von Abmahnungen auseinandersetzen. Ein schnelles Handeln ist hier unvermeidlich und sollte vom Fachmann durchgeführt werden.
Unerlaubte E-Mail-Werbung und § 7 UWG
Ein häufiges Problem im geschäftlichen Alltag sind unerwünschte Werbe-E-Mails. Nach § 7 UWG ist Werbung mittels elektronischer Post grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Dies gilt auch im B2B-Bereich. Eine Ausnahme besteht unter den engen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG für bestimmte Formen der Bestandskundenwerbung.
Die öffentliche Angabe einer geschäftlichen E-Mail-Adresse im Impressum stellt keine allgemeine Werbeeinwilligung dar. Betroffene Unternehmen können daher unter bestimmten Voraussetzungen Unterlassungsansprüche geltend machen.
Zur digitalen Erfassung und strukturierten Weitergabe solcher Nachrichten bietet beispielsweise Legalano eine spezialisierte Lösung für Unternehmen, die unerlaubte Werbe-E-Mails erhalten. Die rechtliche Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung entsprechender Ansprüche erfolgt anhand der Umstände des Einzelfalls.

Wettbewerbsverstöße & wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
Wettbewerbsverstöße können erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben. Typische Beispiele sind irreführende Werbeaussagen, unzulässige Preisangaben, die gezielte Behinderung von Mitbewerbern sowie unerlaubte Werbemaßnahmen.
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient dazu, einen behaupteten Rechtsverstoß außergerichtlich zu beanstanden und dessen Wiederholung zu verhindern. Dabei sind insbesondere die Anspruchsberechtigung, der konkrete Wettbewerbsverstoß und der Umfang einer geforderten Unterlassungserklärung zu prüfen.
Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der rechtlichen Prüfung und Abwehr unberechtigter Abmahnungen als auch bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Auch im digitalen Geschäftsverkehr müssen Unternehmen zahlreiche wettbewerbsrechtliche Anforderungen beachten. Dies betrifft insbesondere Newsletter, Suchmaschinenwerbung, Online-Shops, Preisaktionen und Werbung in sozialen Netzwerken.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, kostspielige Abmahnungen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
FASP Finck & Partner unterstützt Sie bei wettbewerbsrechtlichen Konflikten, unzulässigen Werbemaßnahmen und Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Ob außergerichtliche Einigung, Unterlassungserklärung oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte – wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine auf Ihre wirtschaftlichen Interessen abgestimmte Vorgehensweise.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung im Wettbewerbsrecht.
