Marken und Schutzrechte

Marken sind ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Sowohl im Marken- wie auch im Wettbewerbsrecht gibt es eine unüberschaubare Vielfalt der rechtlichen Möglichkeiten. Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich.

Markenrecht

Im Kennzeichenrecht ist insbesondere bei der Neukreation von Marken und der Namens-gebung für eine GmbH oder AG die Gefahr einer Kollision mit älteren Rechten sehr hoch. Über 1 Mio. Marken sind allein für Deutschland derzeit in Kraft, registriert bei drei verschiedenen Ämtern: Deutsches Patent- und Markenamt, Europäisches Markenamt und die WIPO. Hinzu kommen Firmennamens- und andere Namensrechte. Die Verantwortlichkeit verschiedener Ämter führt dazu, dass nur Anwälte mit umfassenden Datenzugriffen ordentliche Recherchen samt Bewertung durchführen können. Die Ämter selbst können dies nicht. Reine Recherchebüros ermitteln nur die Treffer, dürfen diese aber schon aus rechtlichen Gründen nicht bewerten.
Eine spätere Kollision kann existenzgefährdend sein. Es drohen Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Daher recherchieren wir für unsere Mandanten vor der Aufnahme der Benutzung einer neuen Kennzeichnung, auch eines Firmennamens, ältere verwechselungsfähige Rechte Dritter überall dort, wo das Kennzeichen eingesetzt werden soll, notfalls weltweit. Wir beraten bei der Kreation und führen die nationalen und/oder internationalen Markenanmeldungen durch.
Bei Verhandlungen und bei Abschluss von Lizenzverträgen sowie beim Verkauf und Kauf von Marken wahren wir die Interessen unserer Mandanten. Ebenso vertreten wir unsere Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Kennzeichen-rechte gegenüber Dritten und verteidigen sie vor Angriffen anderer, greifen Marken von Konkurrenten unserer Mandanten an und verfolgen oder verteidigen bei Wettbewerbs-Verstößen mit Markenrechtsbezug.
  • Markenrecherche
  • Markenpflege
  • Registrierung nationaler und internationaler Marken, von Gemeinschaftsmarken und ausländischen nationalen Marken
  • Markenüberwachung und -verteidigung
  • Markenverwertung durch Lizenzierung, Teilung, Verkauf, Merchandising
  • Bekämpfung von Markenverletzungen, Produktpiraterie und Grauimporten.
  • Beratung und prozessuale Unterstützung aller Markenangelegenheiten

Im Kennzeichenrecht ist insbesondere bei der Neukreation von Marken und der Namensgebung für eine GmbH oder AG die Gefahr einer Kollision mit älteren Rechten sehr hoch. Über 1 Mio. Marken sind allein für Deutschland derzeit in Kraft, registriert bei drei verschiedenen Ämtern: Deutsches Patent- und Markenamt, Europäisches Markenamt und die WIPO. Hinzu kommen Firmennamens- und andere Namensrechte. Die Verantwortlichkeit verschiedener Ämter führt dazu, dass nur Anwälte mit umfassenden Datenzugriffen ordentliche Recherchen samt Bewertung durchführen können. Die Ämter selbst können dies nicht. Reine Recherchebüros ermitteln nur die Treffer, dürfen diese aber schon aus rechtlichen Gründen nicht bewerten.

Eine spätere Kollision kann existenzgefährdend sein. Es drohen Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Daher recherchieren wir für unsere Mandanten vor der Aufnahme der Benutzung einer neuen Kennzeichnung, auch eines Firmennamens, ältere verwechselungsfähige Rechte Dritter überall dort, wo das Kennzeichen eingesetzt werden soll, notfalls weltweit. Wir beraten bei der Kreation und führen die nationalen und/oder internationalen Markenanmeldungen durch.

Bei Verhandlungen und bei Abschluss von Lizenzverträgen sowie beim Verkauf und Kauf von Marken wahren wir die Interessen unserer Mandanten. Ebenso vertreten wir unsere Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Kennzeichenrechte gegenüber Dritten und verteidigen sie vor Angriffen anderer, greifen Marken von Konkurrenten unserer Mandanten an und verfolgen oder verteidigen bei Wettbewerbs-Verstößen mit Markenrechtsbezug.

  • Markenrecherche
  • Markenpflege
  • Registrierung nationaler und internationaler Marken, von Gemeinschaftsmarken und ausländischen nationalen Marken
  • Markenüberwachung und -verteidigung
  • Markenverwertung durch Lizenzierung, Teilung, Verkauf, Merchandising
  • Bekämpfung von Markenverletzungen, Produktpiraterie und Grauimporten.
  • Beratung und prozessuale Unterstützung aller Markenangelegenheiten

Ihr Ansprechpartner

Harald J. Mönch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Beruflicher Hintergrund

  • Geboren 1973 in München
  • Studium in Regensburg und Aberdeen (Schottland)
  • Referendariat in München und Sydney (Australien)
  • Mitarbeiter der Kanzlei seit 2000
  • Partner seit 2003
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2009

Schwerpunkte

  • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Wettbewerbsrecht
    • Marken und Design (Geschmacksmuster)
    • Patent und Gebrauchsmuster
  • Immobilien / Bau
    • Wohnungseigentum (WEG)
    • Mietrecht
    • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Internetrecht / Domainrecht
  • Unternehmens- und Unternehmerberatung, Coaching
  • Verfahrens- und Prozessrecht (Litigation/Forderungsdurchsetzung)
    • Führung gerichtlicher Verfahren
    • Vertragliche Auseinandersetzungen
    • Vergleichsverhandlungen
    • Zwangsvollstreckung
    • Insolvenzrecht

Mitgliedschaften

Dozent

Lehrbeauftragter an der Hochschule für Angewandtes Management.
Referent bei Management Circle.

Als Dozent hält er Vorträge unter anderem zu folgenden Themen:

  • Einführung in das Markenrecht (introduction trade mark law)
  • Eckpunkte einer guten Markenstrategie
  • Einführung in das Wettbewerbsrecht
  • Die Eigentümerversammlung
  • Marketing für Verwalter
  • Crashkurs Patentrecht

Autor

Harald ist Autor des juris PraxisReport IT-Recht sowie weiterer Veröffentlichungen.

Anbieterkennzeichnung

Partner bei FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

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